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Holz wurde schon in frühester Zeit für die Herstellung von Gebrauchsgegenständen und für den Bau von Unterkünften verwendet. Bevor sich das Berufsbild des Tischlers oder Schreiners entwickelte, war der Zimmerer mit allen anfallenden Holzarbeiten betraut. Der Schreiner ist etwa seit Beginn des 9. Jahrhunderts bekannt. In der Folge kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Berufsgruppen, in denen vor allem die jeweiligen Zuständigkeiten im Mittelpunkt standen. Man einigte sich schließlich darauf, dass die Herstellung und Bearbeitung beweglicher Objekte, wozu vor allem Möbel gehörten, Aufgabe des Tischlers sei, während unbewegliche Objekte und damit vor allem der Haus- und Wohnungsbau im Zuständigkeitsbereich des Zimmerers fallen sollten.
Die steigenden Ansprüche an die Vielseitigkeit der Schreiner führte zu einer Gliederung des Handwerks in die Bereiche Schnitzler, Kistler und Kontormacher.
Im 13. Jahrhundert erfolgte der Zusammenschluss der Tischler in Zünften und das Handwerk erhielt eine Ordnung, die schon die Aufteilung in Lehrling, Geselle und Meister kannte. Für die Überwachung der Ausbildung war die Zunft zuständig. Im Laufe der Zeit entwickelten die Zünfte jedoch immer umfangreichere Maßnahmen, das Handwerk möglichst exklusiv zu halten und jeglichen Wettbewerb zu unterbinden. Die zu absolvierenden Lehrjahre wurden nach Gutdünken verlängert und das vom Lehrling zu zahlende Lehrgeld wurde erhöht.
Zur Erlangung des Meistertitels genügte nicht mehr die Erstellung eines einzelnen Meisterstücks, es wurden mehrere gefordert. Am Ende konnten nur noch Gesellen den Meistertitel erlangen, die die Tochter eines Meisters ehelichten. Die Zahl der Tischler, denen die Ausübung ihres erlernten Handwerks auf diese Weise versagt blieb, stieg und führte zu Protesten in einem Ausmaß, das staatliches Eingreifen als notwendig erscheinen ließ.
Die Einführung der Gewerbefreiheit im Jahre 1810 leitete das Ende der Zünfte ein. 1869 folgte die Gewerbeordnung, die im Grunde – natürlich mit zahlreichen Änderungen – noch heute Gültigkeit besitzt.
Einschneidende Veränderungen erfuhr das Tischlerhandwerk im Zuge Industrialisierung und des technischen Fortschritts im Maschinenbau. Gegen Ende des letzten Jahrhunderts löste vor allem die Entwicklung der CNC-Technik deutliche Veränderungen des Berufsbildes aus.
Einen inhaltlichen Unterschied zwischen Tischler und Schreiner gibt es übrigens nicht, die verschiedenen Bezeichnungen sind vor allem durch regionale Unterschiede begründet.
Der Tischler-Beruf ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der sich an der Handwerksordnung orientiert. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre, wobei das erste Jahr in Form von Vollzeitunterricht an Schulen stattfinden kann, an denen theoretischer wie auch praktischer Unterricht erteilt wird. In der Regel findet eine duale Berufsausbildung parallel in Schulen und Handwerksbetrieben statt. Auch eine komplette schulische Ausbildung ist bei verschiedenen Bildungsträgern möglich.
Eine Spezialisierung auf verschiedene Fachbereiche findet meist nach der Ausbildung statt, aber auch während der Ausbildung können angehende
Tischler bereits zusätzliche Qualifikationen erwerben. Dazu können beispielsweise Umweltschutztechniken oder auch die internationale Zusatzqualifikation „Europassistent/in im Handwerk“ gehören.
Zu den beruflichen Qualifikationen, die in der Ausbildung zum Tischler erworben werden, gehören die Herstellung von Möbeln und Bauelementen für den Innenausbau, die Holzbe- und –verarbeitung und das Gestalten, Herstellen und Instandhalten von Tischlereierzeugnissen. Auch das Behandeln und Veredeln von Oberflächen gehört wie die Durchführung von Holzschutzmaßnahmen, Montage- und Demontagearbeiten und Maßnahmen zur Qualitätssicherung zum Aufgabenbereich der Tischler.
Tischler müssen selbständig und kundenorientiert arbeiten und auch den organisatorischen Bereich ihres Handwerks beherrschen. Dazu gehören etwa das Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, die Planung und Dokumentation von Aufgaben und das korrekte und gewissenhafte Umsetzen von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheits- und Umweltschutz.
Nach erfolgreich bestandener Gesellenprüfung können im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen Spezialisierungen in verschiedene Richtungen vom Betriebstischler über Messebauer und Bühnentischler bis zum Kunsttischler erfolgen.
Vor allem, aber nicht nur im technischen Bereich, macht der Fortschritt natürlich auch vor dem Tischlerhandwerk nicht halt und daher empfiehlt es sich jedem Tischler, seine Kenntnisse und Fertigkeiten mittels Anpassungsweiterbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Aufstiegsperspektiven und weitere Fortbildungsmöglichkeiten eröffnet die Weiterbildung zum Tischlermeister. Wer über eine Zugangsberechtigung für Hochschulen verfügt kann ein Studium ins Auge fassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Studium, beispielsweise in Holztechnik, auch ohne den eigentlich nötigen Schulabschluss möglich.